Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie Auslaender bzw. Auslaenderin sind und deutscher Staatsbuerger oder deutsche Staatsbuergerin mit allen Rechten und Pflichten werden moechten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbuergerung.

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    Technisch geändert am 08.07.2022

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    Deutsch

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    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

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    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320-0

    E-Mail: standesamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt - Zuwanderung und Aufenthaltsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Neutorplatz 3

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Gueltiger Nationalpass oder amtliches Identitaetsdokument mit Lichtbild
    • Gueltiger Aufenthaltstitel
    • Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenenfalls mit Uebersetzung, Legalisation oder Apostille
    • Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschluesse
    • wenn Sie Schueler sind, aktuelle Schulbescheinigung
    • wenn Sie Student sind, aktuelle Studienbescheinigung
    • wenn Sie berufstaetig sind, Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
    • wenn Sie Rente bekommen, Rentenbescheid / Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung)
    • wenn Sie selbststaendig sind, Gewerbeanmeldung, aktueller Einkommenssteuerbescheid und Nachweis ueber den erzielten Gewinn (beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerberaters ueber die Nettoeinkuenfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung)
    • Mietvertrag
    • Nachweis Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis Altersvorsorge (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung)
    • Nachweise ueber die Aufgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehoerigkeit
    • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise Zertifikat B1); bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemaesse Sprachentwicklung
    • Nachweis der staatsbuergerlichen Kenntnisse (beispielsweise durch Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbuergerungstest") ab einem Alter von 16 Jahren
    • Bei Minderjaehrigen: Nachweis des Sorgerechts (zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss),
      bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Einverstaendniserklaerung des anderen sorgeberechtigten Elternteils

    Weitere Unterlagen koennen je nach Einzelfall hinzukommen.

    Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitaetserklaerung werden bei der persoenlichen Vorsprache abgegeben.

    Bei der Vorlage auslaendischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswaertigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff "Internationaler Urkundenverkehr".

    Auslaendische Urkunden oder Dokumente muessen Sie mit einer Uebersetzung von einem zugelassenen Uebersetzer oder zugelassenen Uebersetzerin vorlegen.

    Welche Uebersetzer oder Uebersetzerin zugelassen ist, koennen Sie folgender Internetpraesenz entnehmen:

    www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp

    Die Uebersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag moeglich.

       

    • Sodann ist ein (erster) Vorsprachetermin erforderlich (unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitaetsueberpruefung und -klaerung, Pruefung der Echtheit auslaendischer Urkunden).

       

    • Die Einbuergerungsbehoerde prueft die Voraussetzungen und entscheidet ueber Ihren Antrag.

       

    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfuellen, wird Ihnen eine Einbuergerungsurkunde ausgehaendigt. Sie sind dann deutscher Staatsangehoeriger oder deutsche Staatsangehoerige.

       

    • Vor der Aushaendigung muessen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: "Ich erklaere feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden koennte."

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Sie müssen im Besitz eines Passes sein, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Da auch fremde Behoerden beteiligt werden, muessen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen.

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    EUR 255,00 EUR 51,00 bei miteingebuergerten, minderjaehrigen Kindern, die keine eigenen Einkuenfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Eine Einbuergerung wird erst mit der Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.htmlhttps://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.htmlhttps://ichduwir.nrw/einburgerung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de