Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
- Gueltiger Nationalpass oder amtliches Identitaetsdokument mit Lichtbild
- Gueltiger Aufenthaltstitel
- Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenenfalls mit Uebersetzung, Legalisation oder Apostille
- Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschluesse
- wenn Sie Schueler sind, aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie Student sind, aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstaetig sind, Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen, Rentenbescheid / Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung)
- wenn Sie selbststaendig sind, Gewerbeanmeldung, aktueller Einkommenssteuerbescheid und Nachweis ueber den erzielten Gewinn (beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerberaters ueber die Nettoeinkuenfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung)
- Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Nachweis Altersvorsorge (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung)
- Nachweise ueber die Aufgabe oder den Verlust der bisherigen Staatsangehoerigkeit
- Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise Zertifikat B1); bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemaesse Sprachentwicklung
- Nachweis der staatsbuergerlichen Kenntnisse (beispielsweise durch Zertifikat "Leben in Deutschland/Einbuergerungstest") ab einem Alter von 16 Jahren
- Bei Minderjaehrigen: Nachweis des Sorgerechts (zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss),
bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Einverstaendniserklaerung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
Weitere Unterlagen koennen je nach Einzelfall hinzukommen.
Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitaetserklaerung werden bei der persoenlichen Vorsprache abgegeben.
Bei der Vorlage auslaendischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswaertigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff "Internationaler Urkundenverkehr".
Auslaendische Urkunden oder Dokumente muessen Sie mit einer Uebersetzung von einem zugelassenen Uebersetzer oder zugelassenen Uebersetzerin vorlegen.
Welche Uebersetzer oder Uebersetzerin zugelassen ist, koennen Sie folgender Internetpraesenz entnehmen:
www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp
Die Uebersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Verfahrensablauf
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag moeglich.
Sodann ist ein (erster) Vorsprachetermin erforderlich (unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitaetsueberpruefung und -klaerung, Pruefung der Echtheit auslaendischer Urkunden).
Die Einbuergerungsbehoerde prueft die Voraussetzungen und entscheidet ueber Ihren Antrag.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfuellen, wird Ihnen eine Einbuergerungsurkunde ausgehaendigt. Sie sind dann deutscher Staatsangehoeriger oder deutsche Staatsangehoerige.
Vor der Aushaendigung muessen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: "Ich erklaere feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden koennte."
Fristen
Hinweise für Goch
Sie müssen im Besitz eines Passes sein, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Da auch fremde Behoerden beteiligt werden, muessen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungszeit rechnen.
Kosten
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Eine Einbuergerung wird erst mit der Aushaendigung der Einbuergerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 13.01.2022