Sachkundeprüfung der Besitzer großer Hunde, gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Das zum 01.01.2003 in Kraft getretene LHundG (früher: Landeshundeverordnung) sieht bei bestimmten Hundehaltungen eine besondere Genehmigungspflicht bzw. eine Anzeigeverpflichtung vor.
Haltungserlaubnis
Nach den Vorschriften des LHundG gilt für den Umgang mit Hunden der Rassezugehörigkeit Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen (gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Abs. 2 LHundG) und der Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Braisleiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden eine besondere Erlaubnispflicht.
Anzeigepflicht
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund) ist der Ordnungsbehörde von der Halterin oder dem Halter schriftlich anzuzeigen. Dabei kommt es nicht auf die Rassezugehörigkeit an.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
a) Erlaubnispflichtige Hundehaltungen
- schriftlicher Antrag
- Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter
- Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes
- Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis
- Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)
b) Anzeigepflichtige Hundehaltungen
- schriftliche Haltungsanzeige
- Sachkundenachweis
- Erklärung zur Zuverlässigkeit
- Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000 EUR/Personenschäden, 250.000 EUR/sonstige Schäden)
- Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (durch die Tierärztin/ den Tierarzt)
Die genannten Unterlagen und Nachweise sind regelmäßig beizubringen. Im Einzelfall können auf Grund besonderer Bestimmungen zusätzliche Dokumente erforderlich bzw. einzelne Nachweise entbehrlich sein.
Eine Verlängerung der Haltungserlaubnis können Sie online unter "Weiterführende Informationen" beantragen.
Voraussetzungen
- Die Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen, u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden.
- Bei der Sachkundeprüfung gegenüber dem Veterinäramt sind ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über
- 1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache),
- 2. Haltung, Ernährung, Biologie sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden,
- 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
- 4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes sowie
- 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
§ 11 LHundG NRW (Landeshundegesetz für NRW)
Verfahrensablauf
Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist - im Fall eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse bereits vor Beginn der Haltung - beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu beantragen. Dieses teilt der antragstellenden Person den Termin für die Sachkundeprüfung unter Benennung des Prüfungsortes mit. Die erforderliche Sachkunde ist im Rahmen eines Fachgesprächs unter Beteiligung der beamteten Tierärztin oder des beamteten Tierarztes und erforderlichenfalls sachverständiger Dritter oder in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren (Sachkundeprüfung) zu ermitteln.
Ergibt die Sachkundeprüfung, dass die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt, erhält sie vom Veterinäramt eine Sachkundebescheinigung. Ergibt die Prüfug, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, kann die Sachkundeprüfung einmal wiederholt werden. Der Zeitraum bis zur Wiederholungsprüfung soll zwei Monate nicht überschreiten. Ergibt auch die Wiederholungsprüfung, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, teilt das Veterinäramt dies der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mit.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Verpflichtung zur Einholung der Haltungserlaubnis oder Vorlage der Haltungsanzeige
Erlaubnis- und anzeigepflichtig sind natürliche Personen, die den Hund halten. Hundehalterin oder Hundehalter im Sinne der Vorschriften des LHundG ist, wer nicht nur vorübergehend die tatsächliche Bestimmungsmacht über den Hund hat.
An dieser Stelle finden Sie auch das Formular zur Hundesteueranmeldung/-abmeldung, mit dem Sie Ihren Hund sowohl für die Hundesteuer anmelden als auch gleichzeitig die Haltungsanzeige erstatten können.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
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