Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Sachkundenachweis für Halter bestimmter Hunde nach Landeshundegesetz NRW

    Hinweise für Lippe

    Jeder, der einen gefährlichen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen großen Hund halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Hier erfahren Sie, wie Sie den Sachkundenachweis erhalten können.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Die Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen, u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden.
    • Bei der Sachkundeprüfung gegenüber dem Veterinäramt sind ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über
    • 1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache),
    • 2. Haltung, Ernährung, Biologie sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden,
    • 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
    • 4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes sowie
    • 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Für eine Sachkundeprüfung zum Halten eines gefährlichen Hundes vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

    Für große Hunde können Sie die Sachkundeprüfung bei jedem niedergelassenen Tierarzt ablegen.
    Für Hunde bestimmter Rassen kann die Sachkundebescheinigung auch von einem anderen anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden. Die jeweilige Anerkennung erfolgt durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV).

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    EUR 55,00

    Zahlungsweisen:

    • Barzahlung

    • Kartenzahlung
      (girocard, Debit- oder Kreditkarte)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Die Sachkunde können Sie ohne Prüfung nachweisen, wenn Sie

    • Tierärztin und Tierarzt sind oder eine Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung haben,
    • einen Jagdschein besitzen oder die Jägerprüfung bestanden haben,
    • eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen,
    • einen Polizeihund führen,
    • aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Absatz 3 des Landeshundegesetzes berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de