Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Sachkundeprüfung der Besitzer großer Hunde, gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Besitzen Sie einen großen Hund (Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht mindestens 20 kg), einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimter Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander, so müssen Sie beim zuständigen Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Rücksichtnahme und Umsicht erleichtern das Zusammenleben von Mensch und Hund. Halten und führen Sie Ihren Hund daher bitte so, dass von ihm keine Belästigungen für Menschen oder Tiere ausgehen. Die gesetzliche Grundlage für die Haltung von Hunden in Nordrhein-Westfalen ist das Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sankt Augustin über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung enthält weitere Regelungen. Hieraus ergeben sich für Sie als Halterin oder Halter eines Hundes verschiedene Verpflichtungen:   Anleinpflichten   In Sankt Augustin müssen Sie Ihren Hund in folgenden Bereichen an einer maximal 1,50 m langen Leine führen:
    • Innerhalb bebauter Orts- und Wohnlagen
    • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten-, Grün- und Sportanlagen
    • bei öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
    • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten

    Generell dürfen Tiere nicht auf Schulhöfe und öffentliche Spielplätze mitgenommen werden sowie in Wasserflächen innerhalb öffentlicher Grünflächen baden.

    Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt zur Anleinpflicht im Bereich Downloads.

    Eine Hundefreilauffläche finden Sie in Sankt Augustin-Niederpleis, Schulstraße.

    Verunreinigungen

    Bitte beseitigen Sie Hundekot und andere Verunreinigungen Ihres Vierbeiners. Ausgenommen hiervon sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte, die Blindenhunde mit sich führen.

    Erlaubnispflichtige und anzeigepflichtige Hunde

    Für Personen, die bestimmte Hunde halten, besteht eine Erlaubnis- und Anzeigepflicht, wobei die Hunde zur besseren Übersicht in Kategorien eingeordnet werden. Nähere Informationen hierzu können Sie dem Informationsblatt für große Hunde und dem Informationsblatt gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen entnehmen.

    Verstöße gegen die oben stehenden Verpflichtungen können mit einem Bußgeld belegt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d5b3af5930272afbd76f89a158f47647

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Anmeldeformular (Hunde bestimmter Rassen, gefährliche Hunde, große Hunde) mit den dort genannten Belegen und Nachweisen

    Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Unterlagen notwendig sein.

    Voraussetzungen

    • Die Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen, u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden.
    • Bei der Sachkundeprüfung gegenüber dem Veterinäramt sind ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über
    • 1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache),
    • 2. Haltung, Ernährung, Biologie sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden,
    • 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
    • 4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes sowie
    • 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4 Abs. 1, 6 Abs. 2, 10 Abs. 1  sowie § 11 Abs. 1 und 2 Landeshundegesetz NRW

    § 1 Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz NRW


     

    Verfahrensablauf

    Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist - im Fall eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse bereits vor Beginn der Haltung - beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu beantragen. Dieses teilt der antragstellenden Person den Termin für die Sachkundeprüfung unter Benennung des Prüfungsortes mit. Die erforderliche Sachkunde ist im Rahmen eines Fachgesprächs unter Beteiligung der beamteten Tierärztin oder des beamteten Tierarztes und erforderlichenfalls sachverständiger Dritter oder in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren  (Sachkundeprüfung) zu ermitteln.

    Ergibt die Sachkundeprüfung, dass die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt, erhält sie vom Veterinäramt eine Sachkundebescheinigung. Ergibt die Prüfug, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, kann die Sachkundeprüfung einmal wiederholt werden. Der Zeitraum bis zur Wiederholungsprüfung soll zwei Monate nicht überschreiten. Ergibt auch die Wiederholungsprüfung, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, teilt das Veterinäramt dies der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mit.

    Kosten

    EUR 40 (Befreiungen Nein; Ermäßigungen EUR 20 in Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte melden Sie Ihren Hund zusätzlich noch bei der Steuerverwaltung der Stadt Sankt Augustin an. Eine automatische Anmeldung durch das Ordnungsamt erfolgt nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de