Sachkundeprüfung der Besitzer großer Hunde, gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
Jeder, der einen gefährlichen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen großen Hund halten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis. Die entsprechende Sachkundeprüfung können Sie bei folgenden Stellen bzw. Personen ablegen:
Kategorie Rasse oder Erläuterung Stelle bzw. Person Große Hunde ( § 11 LHundG NRW) Widerristhöhe mind. 40 cm oder Gewicht mind. 20 kg
- Anerkannte/r Sachverständige/r, sachverständige Stelle
- Durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzte
- Anerkannte/r Sachverständige/r, sachverständige Stelle
- amtlicher Tierarzt / amtliche Tierärztin
- amtlicher Tierarzt / amtliche Tierärztin
Grundsätzlich wird die Sachkunde innerhalb eines schriftlichen Tests abgenommen. Dieser Test ist ein Multiple-Choice-Test mit insgesamt 40 Fragen rund um das Thema Hund. Von den Antwortoptionen können jeweils eine bis alle Antworten richtig sein. Jede nicht vollständig richtig beantwortete Frage wird mit einem Minuspunkt bewertet, zum Bestehen dürfen nicht mehr als 13 Minuspunkte erzielt werden. An den schriftlichen Test schließt sich ein Fachgespräch an, in dem insbesondere die falsch beantworteten Fragen thematisiert werden. In Zweifelsfällen können, beispielsweise bei Verständnisschwierigkeiten, maximal 2 Minuspunkte durch das Fachgespräch ausgeglichen werden.
Ist der Test nicht bestanden, kann man innerhalb von zwei Monaten (ausgehend vom ersten Test) innerhalb eines Fachgespräches wiederholen.
Die Durchführung eines Sachkundetests ist in jedem Fall gebührenpflichtig, auch bei Nichtbestehen und im Wiederholungsfall.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024
Stichwörter
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