Bürgerberatung
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Grundsätzlich ist für alle Dienstleistungen des Bürgerbüros eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns. Die Terminvereinbarung können Sie gerne online oder telefonisch unter der Rufnummer 629 933 erledigen.
Ohne Terminvereinbarung können Sie während der Publikumszeiten des Bürgerbüros für folgende Angelegenheiten vorsprechen:
- Die Abholung von Ausweisen oder Pässen
- Die Beantragung eines Führungszeugnisses
- Die Beantragung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
- Die Ausstellung einer Melde-, Lebens- oder Haushaltsbescheinigung
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins
- Das Erfragen der Steueridentifikationsnummer.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Geilenkirchen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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