Anspruchseinbürgerung heimatloser Ausländer
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Wenn Sie eingebürgert werden möchten, müssen Sie dies beantragen.
Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können mit Ihnen zusammen eingebürgert werden. Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen. Für die Ehegatten reicht es aus, wenn diese sich seit vier Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und die Ehe seit zwei Jahren besteht. Bei Kindern kann auch eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen.
Wenn Sie eine Einbürgerung beantragen möchten, berät Sie die Einbürgerungsbehörde gerne. Die jeweiligen Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro in Ihrer Stadt oder Gemeinde beziehungsweise im Standesamt der Stadt Bünde.
Sie können die Einbürgerung online oder vor Ort durchführen:
- Online-Einbürgerung - Anfahrt und Wartezeit sparen!
- Offline-Umschreibung (vor Ort in der Ausländerbehörde in Herford)
Einbürgerungen können mit Terminvereinbarung vor Ort erfolgen. Buchen Sie dazu einen Termin in der Terminverwaltung unter "Onlinedienstleistung" oder bitten telefonisch um einen Termin.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Online-Einbürgerung
Offline-Einbürgerung (vor Ort in der Ausländerbehörde in Herford)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben
- Sie müssen handlungsfähig sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein
- Sie sind heimatloser Ausländer
Das bedeutet:
Sie sind staatenlos oder besitzen eine fremde Staatsangehörigkeit und mussten Ihre Heimat nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen und hielten sich zum 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf.
Dieselbe Rechtsstellung besitzen Personen, die von heimatlosen Ausländern abstammen und sich zum 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.
- Sie halten sich seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet auf.
- Sie wurden nicht zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Bewährungsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.
- Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.
- Sie verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan.
Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin und/ oder Ihre minderjährigen Kinder können auch dann mit Ihnen zusammen eingebürgert werden, wenn sie sich noch nicht seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrags die Voraussetzungen und trifft eine Entscheidung.
- Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt, die Ihnen persönlich ausgehändigt wird.
- Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Herford
Für das Einbürgerungsverfahren fallen Verwaltungsgebühren an. Die Gebührenbemessung erfolgt nach § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der derzeit gültigen Fassung.
Die Gebühr beträgt zurzeit:
- für volljährige Antragsteller*innen je 255 €,
- für Antragsteller*innen die das 16. Lebensjahr erreicht haben, wenn der Antrag ohne die Eltern gestellt wird, je 255 €,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder je 51 €.
Bei der Antragsabgabe ist ein Gebührenvorschuss in Höhe von 191,00 € bzw. 38,00 € je miteinzubürgerndes Kind zu leisten. Auch bei einer Ablehnung des Antrags wird die Gebühr fällig. Bei Einbürgerung ist der Restbetrag in Höhe von 64,00 € bzw. 13,00 € je miteinzubürgerndes Kind fällig. Bei freiwilliger Rücknahme des Antrags, kann ein Teil der Gebühren erstattet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
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