Anspruchseinbürgerung heimatloser Ausländer
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Hinweis zu den Bearbeitungszeiten:
Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund erheblich gestiegener Antragszahlen zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen kommt.
Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge richtet sich nach dem Datum des Antragseingangs. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung anhand der Sie erkennen können, dass Sie Ihren Antrag erfolgreich eingereicht haben.
Bitte sehen Sie von wiederholten Anfragen zum Stand Ihres Einbürgerungsverfahrens - auch über andere Dienststellen der Stadt Bielefeld ab.
Wir werden uns unaufgefordert bei Ihnen melden (E-Mail, telefonisch oder Brief).
Es wurden bereits organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen.
Hinweis zur geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts:
Den Medien ist zu entnehmen, dass eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geplant ist.
Die Einbürgerung soll erleichtert werden durch verkürzte Aufenthaltszeiten und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
Wir bitten Sie, von Anfragen hierzu derzeit abzusehen, da der konkrete Inhalt des Änderungsgesetzes sowie ein möglicher Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht bekannt sind.
Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald uns nähere Informationen vorliegen.
Danke für Ihr Verständnis.
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutsche Staatsangehörige bzw. deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag. Ab dem 16. Geburtstag können Ausländerinnen bzw. Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländerinnen bzw. Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern.
Als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer haben Sie die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen und reduzierten Gebühren eingebürgert zu werden. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder miteinbürgern zu lassen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8568
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Einbürgerungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8568
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- gültiger Pass oder Ausweis (inklusive gültigem Aufenthaltstitel)
- Geburtsurkunde
- Antrag auf Einbürgerung
- Anlage 1 zum Antrag
- Beiblatt zum Einbürgerungsantrag
- Arbeitgeberbescheinigung
- Weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen verlangt (Unterlagenliste)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben
- Sie müssen handlungsfähig sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein
- Sie sind heimatloser Ausländer
Das bedeutet:
Sie sind staatenlos oder besitzen eine fremde Staatsangehörigkeit und mussten Ihre Heimat nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen und hielten sich zum 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf.
Dieselbe Rechtsstellung besitzen Personen, die von heimatlosen Ausländern abstammen und sich zum 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.
- Sie halten sich seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet auf.
- Sie wurden nicht zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Bewährungsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.
- Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.
- Sie verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan.
Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin und/ oder Ihre minderjährigen Kinder können auch dann mit Ihnen zusammen eingebürgert werden, wenn sie sich noch nicht seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrags die Voraussetzungen und trifft eine Entscheidung.
- Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt, die Ihnen persönlich ausgehändigt wird.
- Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bielefeld
- 255,00 € für die Einbürgerung pro Person
- 51,00 € für die Einbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen, die zusammen mit ihrem Elternteil/ihren Eltern eingebürgert werden.
So können Sie online zahlen:
- Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
- Kreditkarte
- Paypal
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
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