Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer

    Einbürgerung

    Als heimatloser Ausländer haben Sie die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen und reduzierten Gebühren eingebürgert zu werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung, z. B. über

    • Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
    • staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
    • Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
    • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)
    Staatsangehörigkeit beantragen

    Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

    In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    • keine erheblichen Vorstrafen
    • ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

    Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Städte und Gemeinden.

    Antragstellung

    Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Die Dienstkräfte der Städte und Gemeinden beraten Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

        

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einbürgerung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reiseausweis für Ausländer
    • Geburtsurkunde
    • Gegebenenfalls Heiratsurkunde / Scheidungsurteil

    Bei Personen unter 16 Jahren: 

    • Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt
    • Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.

    Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff „Internationaler Urkundenverkehr“.

    Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder zugelassenen Übersetzerin vorlegen. 

    Welche Übersetzer oder Übersetzerin zugelassen ist, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen: 

    www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp

    Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein. 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Bei der Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen mitzubringen:

    • gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
    • Einkommensnachweis
    • soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
    • Lebenslauf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrags die Voraussetzungen und trifft eine Entscheidung.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt, die Ihnen persönlich ausgehändigt wird.
    • Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: 25,00 € Einbürgerungsgebühr je Person: 255,00 € für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de