Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer

    Anspruchseinbürgerung heimatloser Ausländer

    Als heimatloser Ausländer haben Sie die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen und reduzierten Gebühren eingebürgert zu werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In Heiligenhaus liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Bürgerbüro. Einbürgerungsanträge werden der Kreisverwaltung Mettmann zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend.


    Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erhalten die Einbürgerungsbewerberinnen/ Einbürgerungsbewerber in einem Informationsgespräch die Antragsunterlagen. Ihnen wird detailliert erklärt, welche Unterlagen sie ihrem Einbürgerungsantrag beizufügen haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8a6109fe420d45231b61d8e388aefbd9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 159

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-0

    E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Für die Beantragung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antragsvordruck,
    • Kopie des gültigen Passes mit gültiger Aufenthaltserlaubnis von jeder einzubürgernden Person,
    • Nachweise zum Personenstand (Heirats- und Geburtsurkunden, Scheidungsurteile),
    • Einkommensnachweise von jeder erwerbstätigen Person,
    • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse,
    • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Einbürgerungstest),
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten,
    • gegebenenfalls Nachweis über geleistete Rentenversicherungsbeiträge,
    • gegebenenfalls vier Versetzungszeugnisse oder das Schulabschlusszeugnis von jedem einzubürgernden schulpflichtigen Kind.

    Fremdsprachigen Urkunden und sonstigen Unterlagen ist eine von einem allgemein in Deutschland anerkannten und vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen (siehe https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen). Bei Vorlage einer internationalen Urkunde (gem. CIEC-Abkommen) kann auf eine Übersetzung verzichtet werden.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben
    • Sie müssen handlungsfähig sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein
    • Sie sind heimatloser Ausländer

    Das bedeutet:

    Sie sind staatenlos oder besitzen eine fremde Staatsangehörigkeit und mussten Ihre Heimat nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen und hielten sich zum 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf.

    Dieselbe Rechtsstellung besitzen Personen, die von heimatlosen Ausländern abstammen und sich zum 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.

    • Sie halten sich seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet auf.
    • Sie wurden nicht zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Bewährungsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.
    • Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.
    • Sie verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan.

    Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin und/ oder Ihre minderjährigen Kinder können auch dann mit Ihnen zusammen eingebürgert werden, wenn sie sich noch nicht seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    -    § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
    -    § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
    -    § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heiligenhaus

    Wenn Sie mit dem Gedanken spielen sich einbürgern zu lassen, prüfen Sie bitte vorab auf der Seite des Kreis Mettmannes (siehe Punkt "Erforderliche Unterlagen") ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. 

    Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber vereinbaren telefonisch unter +49 2056 -13 301 einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch. Bei dem Informationsgespräch ist die Vorlage eines gültigen Ausweises sowie, falls vorhanden, der Aufenthaltstitel notwendig.

    In diesem Gespräch erhalten sie die Antragsunterlagen sowie den Überweisungsträger für die Vorkasse in Höhe von 191,00 €/ 38,00 € und werden über die beizufügenden Dokumente informiert.

    Sobald der Einbürgerungsantrag komplett ist, wird erneut telefonisch ein Termin zur Abgabe des Antrages im Bürgerbüro vereinbart.

    In diesem Termin werden die kompletten Unterlagen entgegengenommen und vorgeprüft. Anschließend erfolgt durch das Fachpersonal im Bürgerbüro die Abgabe an den Kreis Mettmann.

    Nach einigen Wochen erhält die antragstellende Person eine schriftliche Eingangsbestätigung vom Kreis Mettmann. Nach Eingang des Vorschusses und der Antragsunterlagen bei dem Kreis Mettmann bzw. der Kreiskasse wird von dem zuständigen Fachbereich Einbürgerungen der Einbürgerungsantrag geprüft. Dabei kann es im Einzelfall zur erneuten Anforderung von weiteren persönlichen Dokumenten, durch den Kreis Mettmann kommen, die zur Entscheidung über den Einbürgerungsantrag notwendig sind.

    Nach abschließend erfolgter Prüfung erfolgt die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag, die in der Regel mit dem Ausstellen der Einbürgerungsurkunde einhergeht.

    Nach einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten bis zu 1,5 Jahren erhalten die Einbürgerungsbewerber eine schriftliche Nachricht und einen Überweisungsträger für den Restbetrag in Höhe 64,00 €/ 13,00 € des Bürgerbüros Heiligenhaus und vereinbaren daraufhin telefonisch einen Termin zur Entgegennahme der Einbürgerungsurkunde im Bürgerbüro. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro individuell zwischen 15 und 60 Minuten.

    Kosten

    EUR 51,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Über den Antrag auf Einbürgerung wird durch den Fachbereich Einbürgerungen des Kreises Mettmann entschieden. Im Regelfall besteht erstmalig die Möglichkeit nach 5 Jahren legalem Aufenthalt im Bundesgebiet die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Einbürgerungen sind bis zum 18. Lebensjahr nur mit Zustimmung der Eltern möglich. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein separater Antrag erforderlich. Auch hier ist nach vorheriger Terminabsprache vorab ein Informationsgespräch erforderlich.


    Ansprechpartner ist im laufenden Einbürgerungsverfahren immer das für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen zuständige Fachpersonal des Bürgerbüros der Stadt Heiligenhaus. Die Einbürgerungsurkunde wird nur einmal im Leben ausgestellt. Bei Verlust wird keine neue Einbürgerungsurkunde ausgestellt!


    Sollte das Einbürgerungsverfahren abgelehnt werden, behält die Kreisverwaltung Mettmann die Vorauszahlung i.H.v. 191,00 € ein. Bei der Antragsabgabe des Einbürgerungsantrages im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus, sind aktuelle Bilder notwendig, falls die antragstellende Person keine Bilder zur Hand hat, können diese in der Fotokabine im Bürgerbüro kurzfristig angefertigt werden. Vorzulegende Urkunden müssen in deutscher Sprache und als Original vorliegen.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de