Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose AusländerOnline erledigen

    Anspruchseinbürgerung heimatloser Ausländer

    Als heimatloser Ausländer haben Sie die Möglichkeit unter erleichterten Voraussetzungen und reduzierten Gebühren eingebürgert zu werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Haan

    Auf diesen Internetseiten erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten. Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, können Sie zunächst den unter dem Link "Antrag auf Einbürgerung" vorgeschalteten kostenfreien Quick-Check verwenden oder sich an Ihre zuständige Einbürgerungsstelle wenden. Unter der Rubrik VORAUSSETZUNGEN werden Ihnen in Abhängigkeit der in Frage kommenden Rechtsgrundlage die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen näher erklärt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_955ae4b81354126589c66ecf734d4c37

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reiseausweis für Ausländer
    • Geburtsurkunde
    • Gegebenenfalls Heiratsurkunde / Scheidungsurteil

    Bei Personen unter 16 Jahren: 

    • Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt
    • Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.

    Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff „Internationaler Urkundenverkehr“.

    Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder zugelassenen Übersetzerin vorlegen. 

    Welche Übersetzer oder Übersetzerin zugelassen ist, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen: 

    www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp

    Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein. 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben
    • Sie müssen handlungsfähig sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein
    • Sie sind heimatloser Ausländer

    Das bedeutet:

    Sie sind staatenlos oder besitzen eine fremde Staatsangehörigkeit und mussten Ihre Heimat nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen und hielten sich zum 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf.

    Dieselbe Rechtsstellung besitzen Personen, die von heimatlosen Ausländern abstammen und sich zum 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.

    • Sie halten sich seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet auf.
    • Sie wurden nicht zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Bewährungsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.
    • Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.
    • Sie verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan.

    Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin und/ oder Ihre minderjährigen Kinder können auch dann mit Ihnen zusammen eingebürgert werden, wenn sie sich noch nicht seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrags die Voraussetzungen und trifft eine Entscheidung.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt, die Ihnen persönlich ausgehändigt wird.
    • Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate.

    Kosten

    Hinweise für Haan

    Name Typ Kosten Beschreibung Einbürgerung Erwachsene Gebuehr zwischen 255,00 und 255,00 EUR Die Einbürgerung kostet für 255,00 Euro. Einbürgerung Minderjährige Gebuehr zwischen 51,00 und 255,00 EUR Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro. Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person. Bei Antragsabgabe ist ein Gebührenvorschuss (rd. 75 % der o.g. Beträge) zu zahlen. Der betreffende Gebührenvorschuss wird im Online-Antrag erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Einbuergerung/einbuergerung-node.html Informationen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mkffi.nrw/einbuergerung-02

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Haan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de