Anspruchseinbürgerung heimatloser Ausländer
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie profitieren als deutscher Staatsangehöriger von den Vorteilen der Europäischen Union (EU). So können Sie als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
- allgemeines Wahlrecht,
- alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
- unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
- Zugang zum Beamtenstatus,
- Freizügigkeit in der Europäischen Union,
- Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Ausländer- und Integrationsbüro der Stadt Solingen, Einbürgerungsbehörde. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.
Unter welchen Bedingungen Sie eingebürgert werden können, ist im Abschnitt "Voraussetzungen" beschrieben. Bei den Voraussetzungen und den Gebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reiseausweis für Ausländer
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
Bei Personen unter 16 Jahren:
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt
- Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.
Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff „Internationaler Urkundenverkehr“.
Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder zugelassenen Übersetzerin vorlegen.
Welche Übersetzer oder Übersetzerin zugelassen ist, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen:
www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp
Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
Hinweise für Solingen
Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Wohnsitz in Solingen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Solingen
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrags die Voraussetzungen und trifft eine Entscheidung.
- Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt, die Ihnen persönlich ausgehändigt wird.
- Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Solingen
Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich. In der Regel ist die Bearbeitung durch den Sachbearbeiter (Einholen von Auskünften und Prüfung der Voraussetzungen) in 6 Monaten abgeschlossen. Der Abschluss des Verfahrens durch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ist jedoch in vielen Fällen von der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit abhängig. Daraus ergeben sich teilweise längere Zeiten, da die Dauer von Entlassungs- oder Verzichtsverfahren vom jeweiligen Herkunftsland des Antragstellers abhängig ist.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022