Anspruchseinbürgerung heimatloser Ausländer
Beschreibung
Hinweise für Remscheid
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger Deutschlands mit allen Rechten und Pflichten.
Sie können dann zum Beispiel an Wahlen in den Gemeinden, in den Bundesländern, zum Bundestag und zum Europäischen Parlament teilnehmen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Sie profitieren als deutscher Staatsangehöriger von den Vorteilen der Europäischen Union (EU). So können Sie als Unionsbürger in jedes EU-Land einreisen und sich dort aufhalten (Freizügigkeit). Auch außerhalb Europas können Sie ohne Visum in viele Länder reisen.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:
- allgemeines Wahlrecht,
- alle staatsbürgerlichen Rechte, zum Beispiel Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit,
- unverwirkbares Aufenthaltsrecht,
- Zugang zum Beamtenstatus,
- Freizügigkeit in der Europäischen Union,
- Schutz durch deutsche Konsulate im Ausland,
- Visafreiheit in vielen Ländern der Welt.
Für das Einbürgerungsverfahren stellt der Bund die Online-Dienstleistung "Einbürgerung" bundesweit zur Verfügung. Dieser Dienst befindet sich bei uns derzeit in der Erprobung und steht Ihnen demnächst zur Verfügung.
Bis dahin bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, den "Einbürgerungsantrag" digital auszufüllen, anschließend auszudrucken und unterzeichnet mit weiteren Unterlagen per E-Mail oder postalisch einzureichen. Weitere wichtige Informationen unserer Ausländerbehörde zur Einbürgerung entnehmen Sie bitte dem Link unter "Weiterführende Informationen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reiseausweis für Ausländer
- Geburtsurkunde
- Gegebenenfalls Heiratsurkunde / Scheidungsurteil
Bei Personen unter 16 Jahren:
- Nachweis der gesetzlichen Vertretung nur erforderlich, wenn diese nicht kraft Gesetzes durch die sorgeberechtigten Eltern erfolgt
- Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.
Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff „Internationaler Urkundenverkehr“.
Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer oder zugelassenen Übersetzerin vorlegen.
Welche Übersetzer oder Übersetzerin zugelassen ist, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen:
www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp
Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben
- Sie müssen handlungsfähig sein, das heißt mindestens 16 Jahre alt oder gesetzlich vertreten sein
- Sie sind heimatloser Ausländer
Das bedeutet:
Sie sind staatenlos oder besitzen eine fremde Staatsangehörigkeit und mussten Ihre Heimat nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen und hielten sich zum 30.06.1950 im Geltungsbereich des Grundgesetzes auf.
Dieselbe Rechtsstellung besitzen Personen, die von heimatlosen Ausländern abstammen und sich zum 01.01.1991 in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.
- Sie halten sich seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Bundesgebiet auf.
- Sie wurden nicht zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Bewährungsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt.
- Wird wegen des Verdachts einer Straftat gegen Sie ermittelt, muss das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werden.
- Sie verfolgen oder unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan.
Ihr Ehegatte beziehungsweise Ihre Ehegattin und/ oder Ihre minderjährigen Kinder können auch dann mit Ihnen zusammen eingebürgert werden, wenn sie sich noch nicht seit 7 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die zuständige Behörde prüft nach Eingang des Antrags die Voraussetzungen und trifft eine Entscheidung.
- Liegen die Voraussetzungen vor, wird zum Abschluss des Verfahrens eine Einbürgerungsurkunde ausgefertigt, die Ihnen persönlich ausgehändigt wird.
- Die Einbürgerung wird wirksam mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Einbürgerung wird erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Remscheid