Streitschlichtung durchführen lassen
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Bei einem Nachbarschaftsstreit kann die Situation schon mal eskalieren. Damit sich die Fronten nicht dauerhaft verhärten, helfen die Schiedspersonen der Stadt Detmold den streitenden Parteien, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und werden vom Amtsgericht bestellt. Die Vereinbarung, die die Parteien schließen, wird schriftlich festgehalten und ist 30 Jahre vollstreckbar.
Kontakt zu den Schiedsleuten kann außerdem über das Amtsgericht Detmold oder das Ordnungsamt der Stadt Detmold hergestellt werden.
Martin Dicke-Kurtenbach ist zuständig für den Schiedsamtsbezirk 1: Berlebeck, Detmold-Süd, Heidenoldendorf, Heiligenkirchen, Hiddesen,Pivitsheide V.H., Pivitsheide V.L.
Marco Hermann ist zuständig für den Schiedsamtsbezirk 2: Barkhausen, Bentrup, Brokhausen, Detmold-Nord, Diestelbruch, Hakedahl, Hornoldendorf, Jerxen-Orbke, Klüt, Loßbruch, Mosebeck, Niederschönhagen, Nienhagen, Niewald, Oberschönhagen, Oettern-Bremke, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Vahlhausen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Einleitung eines Verfahrens bei einem Schiedsamt werden folgende Unterlagen benötigt:
- unterschriebener Antrag mit
- Angabe der Namen und Anschriften der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertretung
- allgemeine Bezeichnung des Streitgegenstands des Streits allgemein bezeichnen und von der antragstellenden Partei unterschrieben sein.
- Abschriften des Antrages für die Gegenseite
Die erforderlichen Unterlagen für ein Verfahren bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten bei der jeweiligen Gütestelle erfragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren bei einem Schiedsamt leiten Sie durch einen Antrag bei der zuständigen Schiedsperson ein. Den Antrag müssen Sie entweder schriftlich einreichen oder dort mündlich zu Protokoll zu erklären.
Die Schiedsperson bestimmt dann in der Regel einen Termin für die Schlichtungsverhandlung und lädt die Parteien, da diese im Termin persönlich zu erscheinen haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, sich im Termin vertreten zu lassen.
Falls in der Schlichtungsverhandlung eine Einigung zustande kommt, wird sie in einem Protokoll festgehalten. Aus diesem Protokoll kann wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich vollstreckt werden.
Die Voraussetzungen und der Ablauf eines Verfahrens bei einer sonstigen anerkannten Gütestelle sollten Sie bei der jeweiligen Gütestelle erfragen.
Kosten
Hinweise für Detmold
Pro Fall wird bei Antragsstellung ein Vorschuss von 50,00 € für die anstehenden Kosten, wie Bearbeitungsgebühr, Porto, Ausstellen von Dokumenten und Fahrtkosten bei Ortsterminen eingenommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Schiedsamt kann in folgenden Fällen angerufen werden:
- In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen ortsnahen Beteiligten. Für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist eine obligatorische Streitschlichtung vorgesehen, d.h. eine Klage wäre ohnehin erst zulässig, wenn zuvor versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich vor einem Schiedsamt oder einer sonstigen anerkannten Gütestelle beizulegen. Hierzu zählen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten z.B. wegen Immissionen, Überwuchs, Hinüberfall, eines Grenzbaums sowie wegen Nachbarrechten nach dem nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetz. Auch bei zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Ehrverletzungen sowie wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - In "kleinen" Strafsachen.
Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.
Der Tätigkeitsbereich sonstiger anerkannter Gütestellen ergibt sich aus deren jeweiliger Schlichtungsordnung und sollte dort vorab erfragt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021