Fremdkontrolleure für Gewerbeabfall Bekanntgabe

    abfallrechtliches Nachweisverfahren

    Wenn Sie als anerkannte Stelle Fremdkontrollen bei Betrieben von Abfallvorbehandlungsanlagen im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung durchführen möchten, müssen Sie eine bekannt gegebene Stelle sein.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Abfallberatung steht Ihnen bei jeglichen Fragen rund um Abfälle aus dem gewerblichen Bereich zur Verfügung.

    Zu folgenden Themen erteilen wir gern Auskunft und bieten Unterstützung:

    • Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht (VerpackG)
    • Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV):
      • Trennpflichten
      • Dokumentationspflichten
      • Pflichtrestmülltonne 
    • Überlassungspflichtige Abfälle
    • Abfallrechtlich relevante Regelwerke
    • Rücknahmesysteme für bestimmte Abfallfraktionen
    • Abfallvermeidung im Betrieb

    Auch zu darüberhinausgehenden Fragestellungen dürfen Sie uns gern kontaktieren.

    Wir sind telefonisch oder per Mail an abfallberatung@kreis-viersen.de für Sie erreichbar.

    Informationen zur Entsorgung über die Kommune

    Wenn Ihr Abfall von der kommunalen Müllabfuhr abgeholt wird, erhalten Sie Informationen zu Abfuhrterminen und -mengen im Abfallkalender oder bei Ihrem örtlichen Ansprechpartner in Ihrer Stadt oder Gemeinde (siehe auch unter "Rund um die Tonne").

    Informationen zur eigenverantwortlichen Entsorgung

    Für verwertbare Abfälle können Sie eigenverantwortlich ein Entsorgungsunternehmen mit der Verwertung beauftragen und diesem die Abfälle überlassen. Es besteht allerdings für Sie als Abfallerzeuger die Verpflichtung, sich von der Zuverlässigkeit des Entsorgers und von der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle zu überzeugen.

    Für Abfälle, die einer Beseitigung zugeführt werden müssen, weil für sie keine Verwertungsmöglichkeiten bestehen, gilt eine Überlassungspflicht an den Kreis Viersen, sofern sie nicht durch die Abfallentsorgungssatzung ausgeschlossen wurden. Daher müssen Sie diese Abfälle zu einer in § 5 der Abfallentsorgungssatzung genannten Entsorgungsanlagen bringen.

    Für gefährliche Abfälle können Sie die entsprechenden elektronischen Entsorgungsnachweise beim jeweiligen Betreiber der Entsorgungsanlage beantragen.

    Ob es sich bei Ihren Abfällen um Abfälle zur Verwertung oder Abfälle zur Beseitigung handelt, kann nicht immer pauschal beantwortet werden. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3304b0ad378a0d099cf8780e2ad61e8c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    70/E1 Abfallbetrieb (ABV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder
    • Reisepass mit Meldebestätigung
    • Schriftlicher formloser Antrag, inklusive Handelsregister-/Gewerberegisterauszug
    • Freistellungserklärung von jeder Haftung der Tätigkeit des Fremdkontrolleurs gegenüber dem Land, in dem er tätig ist
    • Darstellung der angewandten Kontroll- und Überwachungsmethoden.

    Formulare

    Es reicht ein formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Keine / Bei Bedarf Informationen über die Abfallzusammensetzung und -herkunft

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Es fallen Kosten zwischen 500,00 Euro und 1.800 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 26.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de