Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Vergnügungssteuer wird erhoben für:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art (mit Gewinnerzielungsabsicht) innerhalb des Stadtgebiets
    • Striptease, Peepshows, Tabledance und Darbietungen ähnlicher Art
    • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
    • Erotikmessen
    • Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos oder ähnlichen Einrichtungen
    • Geldspielapparate mit und ohne Gewinnmöglichkeit

    Zum Ausfüllen der Selbsterklärung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nutzen Sie bitte den Online-Assistenten oder das Formular unter "Downloads" oben rechts.

    Die Entgegennahme der Vergnügungssteuererklärung inklusive aller Anlagen durch die Stadt Herne gilt als formloser Steuerbescheid (Heranziehung). Die Widerspruchsfrist beginnt mit Eingang der Vergnügungssteuererklärung bei der Stadt Herne. Ein schriftlicher Steuerbescheid wird nur erteilt, wenn die Steuer abweichend von Ihrer Steuererklärung 
    festgesetzt wird. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7f7cc50b703e62288ae785f881b14679

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 25/1 - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiligrathstraße 12

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1628

    Fax: 02323 16-12339220

    E-Mail: steueramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Der Erklärung sind Zählwerksausdrucke für jeden einzelnen Apparat als Originalbelege oder Kopien beizufügen. Die Berechnung ist vollständig auszufüllen und wird Bestandteil der Steuererklärung. Ein negatives Gesamteinspielergebnis ist mit dem Wert 0,00 EUR anzusetzen

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

     § 9 Abs. 3 der Vergnügungssteuersatzung (VgnStS) der Stadt Herne

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Die Steuererklärung ist für jeden Kalendermonat bis zum 10. Tag des nachfolgenden Kalendermonats einzureichen. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Jeder Aufstellort hat eine eigene Vertragsgegenstandsnummer. Für jede Spielhalle bzw. für 
    jeden Aufstellort ist eine gesonderte Erklärung abzugeben! Sollten unter einer gleichlautenden Anschrift mehrere Aufstellorte (z.B. Spielhallen, Gaststätten usw.) bestehen, ist jeweils eine Erklärung auszufüllen. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Zahlung der Steuer 
    Der von Ihnen ermittelte Steuerbetrag ist mit der Abgabe der Steueranmeldung unter Angabe der Vertragsgegenstandsnummer umgehend auf das Konto der Stadt Herne - Zahlungsabwicklung - zu überweisen. 

    Folgen verspäteter Zahlung 
    Bei verspäteter Zahlung ist nach § 240 der Abgabenordnung (AO 1977) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag. Für notwendige Beitreibungsmaßnahmen werden Gebühren (Mahngebühren und Zwangsvollstreckungskosten) nach der Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung erhoben. 

    Konto der Stadt Herne
    Herner Sparkasse
    IBAN: DE69 4325 0030 0001 0002 23
    BIC: WELADED1HRN 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de