Vergnügungsteuer

    Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügen und das Angebot sexueller Handlungen (Sexsteuer)

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Hinweis Die hier aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur. Näheres/Weiteres regelt die Sexsteuersatzung der Stadt Dortmund in der aktuell gültigen Fassung (s.u.). Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an die Mitarbeitenden im Fachbereich Stadtkasse und Steueramt (Kontaktdaten siehe unten) wenden.

    Die Stadt Dortmund erhebt eine Vergnügungssteuer für

    • die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
    • das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt (Prostitution)

    Steuerschuldner*in ist in aller Regel der*die Veranstalter*in bzw. der*die Prostituierte.

    Anmeldung

    Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn bei der Stadt Dortmund - Fachbereich Stadtkasse und Steueramt - anzumelden. Bei unvorbereiteten und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anmeldung unverzüglich, spätestens jedoch an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktag, nachzuholen. Bei Dauerveranstaltungen ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.

    Steuererklärung

    Die "Sexsteuer" wird je Kalendermonat erhoben und beträgt

    • für jede angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 4 € je Veranstaltungstag
    • bei Prostitution für jede*n Prostituierte*n 6 € pro Veranstaltungstag.
    Die Steuererklärung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Monats einzureichen. In dieser Steuererklärung ist die "Sexsteuer" selbst zu berechnen (Steueranmeldung) und umgehend an die Stadt Dortmund zu entrichten.

    Beispiele:

    Im Monat Juni 2021 wurde die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen auf einer Fläche von 152 m² an 15 Veranstaltungstagen eingeräumt. Die Sexsteuer für den Monat Juni 2021 beträgt damit 4,00 € x 16 (angefangene 10 m²) = 64,00 € x 15 (Veranstaltungstage) = 960,00 € Die Steueranmeldung muss bis spätestens 10.07.2021 abgegeben, der Betrag von 960,00 € umgehend entrichtet werden.

    Im Monat Juni 2021 wurden sexuelle Handlungen an 20 Veranstaltungstagen durch eine*n Prostituierte*n angeboten. Die Sexsteuer für den Monat Juni 2021 beträgt damit 6,00 € x 20 (Veranstaltungstage) = 120,00 € EUR Die Steueranmeldung muss bis spätestens 10.07.2021 abgegeben, der Betrag von 120,00 € umgehend entrichtet werden .

    Änderung oder Abmeldung

    Änderungen des Geschäftsbetriebes, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken können (z. B. Änderung der Veranstaltungsfläche oder der Anzahl der Veranstaltungstage, endgültige Einstellung der Veranstaltungen) sind der Stadt Dortmund - Fachbereich Stadtkasse und Steueramt - unverzüglich anzuzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b8cc0ff98fe79dc1174f92ed9e2c3842

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Sexsteuer (Personenbezogene Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Löwenstr. 11

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27165

    Fax: +49 231 50-27165

    E-Mail: steueramt@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen vom 02.09.2010 in Fassung der Änderungssatzung vom 21.11.2012

    Vergnügungssteuersatzung
    Vergnügungssteuersatzung Änderung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Für die Bearbeitung selbst werden keine Gebühren erhoben. Steuer- und Gebührensätze sind der entsprechenden jeweils gültigen Satzung zu entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de