Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben wird. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören z. B. gewerbliche Tanzveranstaltungen und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsgeräten. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Veranstalter der genannten Vergnügungen bzw. der Eigentümer der betriebenen Spiel- und Unterhaltungsgeräte.

     

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    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus Nebengebäude - Lange Straße 5

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-63

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Rahden

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de