Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Lübbecke

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz. Es handelt sich um eine besondere Steuer auf den Privatkonsum.

    Besteuert wird u.a. das Aufstellen von Spielapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit - hier wird unterschieden nach dem Aufstellungsort (Spielhallen oder ähnliche Unternehmen und Gastwirtschaften/sonstige Orte) und Tanzveranstaltungen gewerblicher Art. Steuerschuldner ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter) bzw. der Halter der Apparate (Aufsteller).

    Weitere zu besteuernde Vergnügungen, die Höhe der Steuer und das Erhebungsverfahren sind in der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Lübbecke festgelegt.

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Finanzen / Gewerbe- und Vergnügungssteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05741 276-825

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de