Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Besteuerung erfolgt u. a.

    • nach dem Spielumsatz
      (Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos o. ä. Einrichtungen. Spielumsatz ist der Gesamtbetrag der eingesetzten Spielbeträge.)
    • nach Anzahl der Apparate
      (das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten, hierbei variiert es jedoch, ob Apparate in Spielhallen o. ä. Unternehmen, in Gastwirtschaften oder sonstigen Orten oder in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornografische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben
    • nach der Größe des benutzten Raumes
      (für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Striptease Darbietungen und Darbietungen ähnlicher Art ist die Steuer nach der Größe des benutzten Raumes zu erheben. Die Größe des Raumes berechnet sich nach dem Flächeninhalt der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume einschließlich des Schankraumes, aber ausschließlich der Küche, Toiletten und ähnlichen Nebenräumen. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien.
    • nach der Roheinnahme
      (Für Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen - ist die Steuer nach der Roheinnahme zu berechnen. Als Roheinnahme gelten sämtliche vom Veranstalter von den Teilnehmern erhobenen Entgelte.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_98db6af51854b2ab1c3247f56360837d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    E-Mail: abgaben@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Espelkamp - Vergnügungssteuersatzung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de