Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Die Kartensteuer wird erhoben, wenn für eine Veranstaltung Eintrittskarten etc. ausgegeben werden. Die Pauschsteuer wird erhoben, wenn diese höher ist als die Kartensteuer.

    Die Spielgerätesteuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl.
    Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fac5ef3ef322d999cf13e62ee160054e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-0

    Fax: 05235 504-451

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Anmeldung von steuerpflichtigen Veranstaltungen

    Kartensteuer:

    • Tag der Veranstaltung
    • Anzahl und Preis der verkaften Eintrittskarten etc.
    • Muster einer Eintrittskarte zur Hinterlegung bei der Stadt
    • bei Zugaben (Getränke, Speisen etc.) sind entsprechende Nachweise vorzulegen

    Pauschsteuer:

    • Tag der Veranstaltung
    • Art der Veranstaltung
    • Ende der Veranstaltung
    • Größe der benutzten Räume einschließlich des Schankraumes, aber ausschließlich der Küche, Toiletten und ähnlichen Nebenräumen

    Spielgerätesteuer:

    • Apparate mit Gewinnmöglichkeit:
      • Vergnügungssteuererklärung unter Angabe der einzelnen Einspielergebnisse und des Gesamtspielergebnisses sowie entsprechende prüffähige Unterlagen 
      • Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres auf dem amtlichen Vordruck unterschrieben einzureichen.
    • Apparate ohne Gewinnbeteiligung:
      • Zur Festsetzung der Steuer ist die Anzahl der Geräte formlos schriftlich anzugeben. 
      • Die An- und Abmeldung von Geräten erfolgt schriftlich.

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Blomberg

    Fristen

    Hinweise für Blomberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Blomberg

    Kosten

    Hinweise für Blomberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de