Vergnügungsteuer
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Die Erhebung der Vergnügungssteuer steht nach dem Vergnügungssteuergesetz den Städten und Gemeinden zu.
Der Besteuerung unterliegen unter anderm
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
- das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos oder ähnlichen Einrichtungen,
- das Halten von Musik, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten, die in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen und in Schank- und Speisewirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an jedermann zugänglichen Orten aufgestellt sind.
Steuerschuldner ist der Veranstalter beziehungsweise der Aufsteller der vergnügungssteuerpflichtigen Geräte. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Vergnügungssteuersatzung.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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