VergnügungsteuerOnline erledigen

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Nach der  Vergnügungssteuersatzung unterliegen bestimmte Vergnügungen gewerblicher Art der Besteuerung. Die Steuer wird bei Veranstaltungen  nach der Anzahl der ausgegebenen Eintrittskarten oder als Pauschsteuer von der Veranstalterin bzw. dem Veranstalter erhoben.

    Die Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen nach § 1 Nr. 1 der Vergnügungssteuersatzung ist gemäß Ratsbeschluss vom 27.05.2021 pandemiebedingt gegenwärtig und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Aufhebung der Corona-bedingten Einschränkungen und vollständiger Öffnung der Einrichtungen ausgesetzt. In diesem Zeitraum ist weder die Anmeldung einer Tanzveranstaltung noch die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich.

    Beim Aufstellen von Apparaten ist die Halterin bzw. der Halter Veranstalterin bzw. Veranstalter (Aufstellerin bzw. Aufsteller). Die Steuer wird für Unterhaltungsautomaten je Apparat und Kalendermonat und für Geldspielautomaten seit Januar 2012 nach dem Einsatz bemessen.

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    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen Geschäftsbereich Steuern Abteilung Grundbesitzabgaben, Hunde-, Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer (Automaten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-6467

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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