Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird erhoben auf der Grundlage der derzeit gültigen Vergnügungssteuersatzung der Marktstadt Waldbröl.

    Besteuert werden u.a. Vergnügungsveranstaltungen gewerblicher Art sowie Geld- und Unterhaltungsspielgeräte in Gaststätten und Spielhallen. Die jeweiligen Steuersätze ergeben sich aus der Satzung.

    Veranstalter oder Aufsteller sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Entsprechende Vordrucke sind hinterlegt.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_0d941e2907809330524c642ca5f6a0d6

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de