Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Radevormwald

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Vergnügungssteuer wird nach den Bestimmungen der örtlichen Vergnügungssteuersatzung erhoben.

    Nach § 1 der Vergnügungssteuersatzung unterliegen der Besteuerung im Gebiet der Stadt Radevormwald insbesondere nachfolgende Vergnügungen (Veranstaltungen):

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Halten von Spielautomaten, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.

    Soweit für Besteuerungszeiträume die Einspielergebnisse nicht durch Ausdrucke manipulationssicherer elektronischer Zählwerke nachgewiesen und belegt wird, kann bei den Besteuerungstatbeständen  eine Besteuerung nach Zahl der Apparate erfolgen.

    Die Vergnügungssteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.

    Die Durchführung sonstiger der Versteuerung unterliegenden Veranstaltungen ist ebenfalls anzuzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Vergnügungssteuersatzung der Stadt Radevormwald (siehe Downloads)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de