Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Allgemeine Informationen

    Vergnügungsteuer wird nach den Bestimmungen der örtlichen Vergnügungsteuersatzung erhoben.

    Nach § 1 der Vergnügungsteuersatzung unterliegen der Besteuerung im Gebiet der Gemeinde Engelskirchen insbesondere nachfolgende Vergnügungen (Veranstaltungen):

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
    • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen,
    • das Halten von Spielautomaten, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten.

    Soweit für Besteuerungszeiträume die Einspielergebnisse nicht durch Ausdrucke manipulationssicherer elektronischer Zählwerke nachgewiesen und belegt wird, kann bei den Besteuerungstatbeständen nach § 10 der Vergnügungsteuersatzung eine Besteuerung nach Zahl der Apparate erfolgen.
    Darüber hinaus kann die Besteuerung nach § 10 auch auf Antrag des Steuerschuldners vorgenommen werden.

    Je nach Aufstellort betragen die monatlichen Steuersätze je Gerät zur Zeit (Stand 2024):

    1. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen bei:
      Apparate mit Gewinnmöglichkeit 18 v.H.
      Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 42 Euro
    2. In Gastwirtschaften und sonstigen Orten bei: 
      Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H. 
      Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 30 Euro

    Die Vergnügungsteuer wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.


    Die Durchführung sonstiger ebenfalls der Versteuerung unterliegenden Veranstaltungen ist ebenfalls anzuzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cae0f34cc631dfbe34b3ae74f7d18cac

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    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2.1 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de