Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Die Vergnügungssteuer ist eine Aufwandssteuer und kann von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden. Die Festlegung der Steuersätze obliegt ausschließlich den Kommunen. Besteuert wird der jeweilige finanzielle Aufwand für das Vergnügen, beispielsweise der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten.

    Steuerschuldner ist der jeweilige Veranstalter bzw. Aufsteller der Apparate.

    Die Steuererklärung ist mittels amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Vergnügungssteuererklärung) bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres beim Steueramt der Stadt Wegberg einzureichen (15.01., 15.04., 15.07., 15.10.). Ergänzend hierzu sind die entsprechenden Zählwerkausdrucke beizufügen.

    Die aktuelle Vergnügungssteuersatzung finden Sie hier.  

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    Version

    Technisch geändert am 15.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 83-220

    Fax: 02434 83-298

    E-Mail: steueramt@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de