Vergnügungsteuer

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Besteuerung nach Eintrittsgeldern
    Der Steuersatz beträgt 22 % des Eintrittspreises. Bei der Anmeldung von Veranstaltungen mit Eintritt hat der Veranstalter die Eintrittskarten oder sonstige Ausweise, die zu der Veranstaltung ausgegeben werden sollen, der unten angegebenen Dienststelle vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
    Über die ausgegeben Eintrittskarten oder sonstigen Ausweise hat der Veranstalter für jede Veranstaltung einen Nachweis zu führen. Dieser ist sechs Monate lang aufzubewahren und der Stadt Eschweiler auf Verlangen vorzulegen.

    Besteuerung nach der Größe des benutzten Raumes
    Diese wird nach der Größe der Veranstaltungsfläche erhoben, wenn kein Eintrittsgeld erhoben wird. Die Größe des Raums berechnet sich nach dem Flächeninhalt der für die Veranstaltung und die Teilnehmer bestimmten Räume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. Die Steuer beträgt je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 2,00 Euro. Endet eine Veranstaltung erst am Folgetag zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr, so wird nur ein Veranstaltungstag zu Grunde gelegt.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Zahlungsabwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

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    Steuern und Abgaben

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    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 18.04.2023

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    Deutsch

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    Steuern und Abgaben

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    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 18.04.2023

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    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 13.05.2021

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    Zahlungsabwicklung

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    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 01.10.2021

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    Deutsch

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    Steuern und Abgaben

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    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 07.08.2023

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    Steuern und Abgaben

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    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Der Abmeldung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Kauf- oder Abgabevertrag, Bescheinigung des Tierarztes o.ä.) sowie die Hundesteuermarke beizufügen.

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de