Vergnügungsteuer
Hinweise für Dormagen
Beschreibung
Hinweise für Dormagen
Die Stadt Dormagen erhebt u.a. auf das Halten im Stadtgebiet von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen Vergnügungssteuer.
Bei Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielapparate) bemisst sich die Steuer nach dem Spieleinsatz.
Der Halter hat die erstmalige Aufstellung eines Apparates sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich anzuzeigen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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