VergnügungsteuerOnline erledigen

    Vergnügungsteuer

    Hinweise für Ratingen

    Beschreibung

    Hinweise für Ratingen

    Informationen zur Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte und Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit

    Die Steuer für das Halten von Spiel-, Musik-, und Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich nach dem Spieleinsatz, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Spieleinsatz ist die Summe der von den Spielern je Apparat zur Erlangung des Spielvergnügens aufgewendeten Beträge.

    Beachten Sie bitte, dass diese Hinweise lediglich eine allgemeine Information darstellen, die nicht vollständig alle rechtlichen Fragen beantworten können. Weitergehende Informationen enthält die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ratingen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    20.22 - Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenstr. 2-6

    40878 Ratingen

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ratingen

    Bei der Besteuerung nach den Spieleinsätzen sind den Steuererklärungen Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum beizufügen, die als Angaben mindestens Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdruckes und die für die Besteuerung notwendigen Angaben enthalten müssen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Ratingen

    Die Abgabe der Steuererklärung ist selbst nicht mit Kosten verbunden. Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung

    • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei

               Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 6,6 v.H. des Spieleinsatzes

               Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 55,00 EUR

    • in Gastwirtschaften und sonstigen Orten bei

               Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 5,0 v.H. des Spieleinsatzes

               Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 EUR

    • in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 1.200,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ratingen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de