Vergnügungsteuer
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Allgemeine Informationen:
Gegenstand der Steuer sind:
Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (§ 1 Nr. 2 Vergnügungssteuersatzung)
Hinweis zur Übermittlung von Vergnügungssteuererklärungen:
Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben hat die Vergnügungssteuer auf elektronische Aktenführung umgestellt.
Nach Möglichkeit werden Sie gebeten, uns sowohl die Vergnügungssteuererklärungen (gestempelt und unterschrieben) als auch die Kassierungsbelege in elektronischer Form zukommen zu lassen.
Originale wären dann nur auf besondere Anforderung einzureichen.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Aufwandsteuern (Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02161 25-52209
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für Pornokinos und Darbietungen / Vorführungen ähnlicher Art wird die Steuer nach Preis und Zahl der ausgegebenen Eintrittskarten berechnet. Sie ist nach dem Entgelt zu berechnen, wenn dieses höher ist als der auf der Eintrittskarte angegebene Preis.
Die Steuer beträgt 20 von Hundert des Eintrittspreises oder Entgelts.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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