Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Benachrichtigung über Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte

    Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung

    Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt fest, welche Krankheitserreger und in welcher Form diese an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Demnach sind bei einem Nachweis einer meldepflichtigen Erkrankung sowohl der behandelnde Arzt als auch das den Erreger nachweisende Labor zu einer Meldung verpflichtet. Um eine Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, führt die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten nach Erhalt der Meldung umfangreiche Ermittlungen durch und empfiehlt entsprechende  Maßnahmen. Anschließend erfolgt eine Meldung der Erkrankung/des Erregers über die zuständige Landesbehörde an das RKI.

    Weiterhin berät die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten Bürger/innen und Einrichtungen über Infektionsrisiken sowie die Möglichkeiten der Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung.

    Zu allen Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und vieles mehr auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts. Ein Meldeformular für Ärzte/innen und Einrichtungsleiter zur Meldung einer meldepflichtigen Erkrankung finden Sie unter "Dokumente".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_92806d1832b7455c0c76da40ed6808e2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
    • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

    Formulare

    - Formular: Meldeformular bei Kopflausbefall  
    - Formular: Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.

    Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung .

    Voraussetzungen

    Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat. 
    • Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen. 
    • Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.

    Fristen

    Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Kopfläuse - was tun?
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
    https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona am 06.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de