Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausfertigung

    Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Bei der Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie grundsätzlich so viele Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien, wie Fahrzeuge zur Verfügung stehen.  

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz die Anzahl der Fahrzeuge erhöht und damit weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigt werden, können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.  

    In einem solchen Fall ist ein vollständiges Antragsverfahren zur Erstellung der Erlaubnis nicht erforderlich. 

    Gegebenenfalls ist jedoch eine neue Eigenkapital- und/oder Zusatzbescheinigung vorzulegen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Für jedes weitere Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von EUR 5.000. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.  

    Verringert sich der Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen Genehmigungen der ausstellenden Erlaubnisbehörde zurückzugeben.  

    Stellen Sie Ihren Transportbetrieb endgültig ein, so sind die Erlaubnis und alle Ausfertigungen bzw. die Gemeinschaftslizenz und alle beglaubigten Kopien umgehend der Erlaubnisbehörde zurückzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hochsauerlandkreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichholzstr. 9

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02931-944233

    E-Mail: dennis.broeske@hochsauerlandkreis.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls sind Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erbringen: 

    • Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen 
    • ggf. Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen 

    Formulare

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Voraussetzungen

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist entsprechend der veränderten Anzahl der Fahrzeuge gewährleistet. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen bzw. beglaubigter Kopien
    • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Fällt die Prüfung positiv aus, so stellt die zuständige Behörde die zusätzlichen Ausfertigungen bzw. beglaubigten Kopien aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.2 Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie         

    Gebühr: EUR  40 - 160 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de