Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausfertigung

    Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser ist erlaubnispflichtig, wenn

    • bei grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 2,5 t eingesetzt werden,
    • bei innerstaatlichen Transporten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 3,5 t eingesetzt werden.

    Hierbei wird unterschieden zwischen der Erlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs.1 GüKG) berechtigt und der Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt, Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009), die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU gilt. Die Erteilungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren sind für beide Genehmigungen identisch.

    Werden Fahrer aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigt, so hat das Unternehmen zusätzlich eine Fahrerbescheinigung zu beantragen, wenn durch diese Fahrer grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden.

    Für die Erteilung der Erlaubnis, der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

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    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Heinsberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Str. 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 2452 13-3647

    E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

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    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls sind Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erbringen: 

    • Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen 
    • ggf. Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen 

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist entsprechend der veränderten Anzahl der Fahrzeuge gewährleistet. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen bzw. beglaubigter Kopien
    • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Fällt die Prüfung positiv aus, so stellt die zuständige Behörde die zusätzlichen Ausfertigungen bzw. beglaubigten Kopien aus.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.2 Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie         

    Gebühr: EUR  40 - 160 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de