Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausfertigung

    Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Für den Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.
    (Werkverkehr ist jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Wenn die beförderten Güter selbst verbraucht, selbst hergestellt oder weiterverarbeitet werden, oder wenn selbst hergestellte oder weiterverarbeitete Güter ausgeliefert werden.)

    Zum Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (nach Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) sind Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen.

    Weitere Voraussetzungen sind eine dauerhafte und tatsächliche Niederlassung in Essen und zugelassene Fahrzeuge.

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: 88 66578

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201 886657 1

    E-Mail: info@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Fachkundenachweis
      Der*die Unternehmer*in bzw. die Verkehrsleitung muss fachlich geeignet sein. Dies ist in der Regel nachzuweisen durch eine Fachkundeprüfung vor der für den Wohnsitz der prüfungsteilnehmenden Person örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis. Die IHK zu Essen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer*innen mit Wohnsitz in Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen (Weitere Informationen finden Sie hier.)
      Falls nicht die sachkundige Person selbst der*die Inhaber*in des Unternehmens ist, ist der Anstellungsvertrag der verkehrsleitenden Person entsprechend der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vorzulegen.
    • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
      Mit dem amtlichen Vordruck, der Ihnen von der Verkehrsbehörde ausgehändigt wird, ist das Geschäftsvermögen nachzuweisen.
      Sie müssen den Nachweis der Leistungsfähigkeit für jedes Fahrzeug erbringen.
      Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro nachzuweisen.
      Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut.
    • Schufa-Auskunft
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (18. Etage, Rathaus, Raum 18.11)
    • Bescheinigung der Krankenkasse
      Bei bereits bestehenden Unternehmen für den*die Unternehmer*in und die Arbeitnehmer, die beschäftigt werden.
      Bei Aushilfen (Mini-Job) Bescheinigung der Bundesknappschaft
    • Bei bereits bestehenden Unternehmen
      Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
    • Führungszeugnis, zu beantragen bei den Bürgerämtern (nach Belegart O)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen bei den Bürgerämtern (nach Belegart O)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg

    Die vorgenannten letzten drei Zuverlässigkeitsnachweise sind bei einer Personenhandelsgesellschaft (oHG oder KG) für alle vollhaftenden Gesellschafter vorzulegen. Bei einer juristischen Person (GmbH, AG, e. G., e. V.) müssen die Nachweise für die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer*in, Vorstände, Vorsitzende und so weiter) eingereicht werden und der Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person.

    • Zusätzlich bei juristischen Personen
      Auszug aus dem Handelsregister und Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Vier Berufszugangsvoraussetzungen sind für die Berechtigung zur Durchführung von Güterkraftverkehr  nachzuweisen:

    Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung

    Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggfs. Verkehrsleiters

    Finanzielle Leistungsfähigkeit

    Fachliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr

    Verordnung (EG) 1071/2009 regelt die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers

    Verordnung (EG) 1072/2009 regelt den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Die Lizenz ist bei der Verkehrsbehörde mit dem Antragsformular schriftlich zu beantragen, die erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    2 - 3 Wochen nach Abgabe des kompletten Antrags

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.2 Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie         

    Gebühr: EUR  40 - 160 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de