Gebühr für Kindertageseinrichtungen BefreiungOnline erledigen

    Elternbeiträge und Kindertagespflege

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule ist ein monatlicher Elternbeitrag per Bankeinzug zu entrichten. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist an dieser Stelle verpflichtend. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.

    Eltern, oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, haben dem Jugendamt Dortmund zur Ermittlung des Elternbeitrages Ihre Jahresbrutto-Einkommen anzugeben.

    Nähere Informationen zu den Themen Elternbeiträge und Kindertagespflege finden Sie auf den Seiten des Jugendamtes auf dortmund.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3cdca2de4b33e26a4257809cb01adce1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Jugendamt - Elternbeiträge - und Kindertagespflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Voßkuhle 37

    44141 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    E-Mail: elternbeitrag@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de