Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Ein bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung sowie die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesstätten sind Anliegen und Aufgabe des Kreisjugendamtes Minden-Lübbecke. Die Kindertageseinrichtungen werden entweder in kommunaler oder freier Trägerschaft verwaltet und betrieben.
Eine Übersicht des kompletten Kinderbetreuungsangebotes in der Stadt Rahden sowie im Gebiet des Kreises Minden-Lübbecke finden Sie unter den Downloads.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Formulare
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Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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