Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Für den Besuch
- einer städtischen Kindertageseinrichtung,
- der Tageseinrichtungen der freien Träger in der Stadt Lage und
- der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an Lagenser Grundschulen
sind öffentlich-rechtliche Beiträge an die Stadt Lage zu entrichten. Die Beiträge werden nach der Höhe Ihres Einkommens bemessen.
Regelungen über die Höhe der zu zahlenden Beiträge, die Einkommensgrenzen, Staffelungen beim Besuch mehrerer Kinder, Freistellungstatbestände und zur Mitwirkungspflicht der Eltern treffen die entsprechenden Satzungen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Einkommensnachweise
Formulare
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Voraussetzungen
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- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Elternbeiträge sind Einkommensabhängig
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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