Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Stadt prüft durch die Vorlage von Einkommens- und Ausgabenachweisen, ob der Elternbeitrag erlassen werden kann.

    Darüber hinaus ist ein Erlass ist gesetzlich vorgesehen beim Bezug von Kinderzuschlag, von Leistungen des SGB II, der Grundsicherung, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von Wohngeld. Dazu ist im Antrag auf Kindertagespflege oder für den Kindergartenbeitrag in der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen das entsprechende Textfeld von den Eltern anzukreuzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5552cc7f458116e46cc7aa521f65adc0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Antrag auf Erlass mit

    • Nachweisen zur vollständigen Einkommenssituation
    • Nachweisen der Ausgaben, z.B. für Miete, Heizung, Belastungen Eigenheim, Versicherungen, Werbungskosten, Arbeitsmittel, Schuldverpflichtungen

    Formulare

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Geringes Einkommen, Bezug von Kinderzuschlag, Bezug von SGB II-Leistungen, Bezug von Grundsicherung, Bezug von Asylbewerberleistungen, Bezug von Wohngeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    SGB VIII, KiBiz NRW, Satzung über die Elternbeiträge für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen der Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Eltern stellen bei der Stadt den Antrag auf Erlass des Elternbeitrages zur Kindertageseinrichtung oder zur Kindertagespflege mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen.

    Der Antrag wird von der Stadt geprüft, es wird darüber entschieden und die Eltern erhalten einen Bescheid.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bewilligung ab Antragseingang für die Dauer des Kindergartenjahres (August bis Juli des Folgejahres)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Individuell

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de