Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Stadt prüft durch die Vorlage von Einkommens- und Ausgabenachweisen, ob der Elternbeitrag erlassen werden kann.
Darüber hinaus ist ein Erlass ist gesetzlich vorgesehen beim Bezug von Kinderzuschlag, von Leistungen des SGB II, der Grundsicherung, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und von Wohngeld. Dazu ist im Antrag auf Kindertagespflege oder für den Kindergartenbeitrag in der verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen das entsprechende Textfeld von den Eltern anzukreuzen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
II.3-51.3 Kinderbetreuung und Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-599
E-Mail: kinderbetreuung@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Antrag auf Erlass mit
- Nachweisen zur vollständigen Einkommenssituation
- Nachweisen der Ausgaben, z.B. für Miete, Heizung, Belastungen Eigenheim, Versicherungen, Werbungskosten, Arbeitsmittel, Schuldverpflichtungen
Formulare
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Geringes Einkommen, Bezug von Kinderzuschlag, Bezug von SGB II-Leistungen, Bezug von Grundsicherung, Bezug von Asylbewerberleistungen, Bezug von Wohngeld
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
SGB VIII, KiBiz NRW, Satzung über die Elternbeiträge für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen der Stadt Rheda-Wiedenbrück
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Eltern stellen bei der Stadt den Antrag auf Erlass des Elternbeitrages zur Kindertageseinrichtung oder zur Kindertagespflege mit den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen.
Der Antrag wird von der Stadt geprüft, es wird darüber entschieden und die Eltern erhalten einen Bescheid.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bewilligung ab Antragseingang für die Dauer des Kindergartenjahres (August bis Juli des Folgejahres)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Individuell
Kosten
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück