Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Für die Betreuung in Kita oder Kindertagespflege werden nach sozialer Staffelung Elternbeiträge erhoben. Einzelheiten finden sich in der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen sowie die Betreuung von Kindern in Tagespflege. Die Beiträge werden erhoben und eingenommen von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, in denen die jeweilige Familie wohnt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_18af2085c95e1ac76295d57902e474c4

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Prävention

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de