Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Eltern haben entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule, Halbtagsbetreuung) zu entrichten. Die Höhe des Elternbeitrages ist der jeweiligen Beitragstabelle zu entnehmen. Bei den dort ausgewiesenen Jahreseinkünften handelt es sich um Bruttobeträge.
Erteilung einer Einzugsermächtigung:
Der Zahlungsverkehr wird einfacher und bequemer durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Diese steht Ihnen unter den verwandten Dienstleistungen zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Zur sicheren Übertragung von Unterlagen steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Formulare
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Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Zuständigkeit:
Frau Bongard: A - J
Frau Straßel: K - M
Frau Schultheis: N - Z
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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