Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte zur Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise die: Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses, Ausgabe der Stimmzettel, Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels, Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses. Die Tätigkeit als Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen. Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelferinnen beziehungsweise Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden. Sie können hierzu aber auch verpflichtet werden. Als ehrenamtlich tätige Wahlhelferin beziehungsweise Wahlhelfer erhalten Sie für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ee32548c940fdb7376317e9c64659b45

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice und Ordnung (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    E-Mail: info@blomberg-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    Sie sind selbst wahlberechtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Andere Wahlhelfende
    Neben dem in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfenden gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass Bürger:innen geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen. Dabei handelt es sich um Personen und Organisationen, die Bürger:innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z. B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienste und -hilfen). Dazu kommen solche, die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft in Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anbieten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Blomberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de