Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Wahlen sind die Lebensgrundlage unserer Demokratie. Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich - in Schloß Holte-Stukenbrock werden pro Wahl rund 150 Helferinnen und Helfer benötigt.

    Bei der Organisation dieser Wahlen und insbesondere bei der Besetzung der Wahlvorstände sind wir auf Ihre ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen.

    Sind Sie selbst wahlberechtigt und wohnen in Schloß Holte-Stukenbrock? Dann sind Sie herzlich eingeladen, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer den Ablauf der Wahl und damit ein Stück Demokratie hautnah mit zu erleben. Sie brauchen dazu keinerlei Vorkenntnisse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Wahlamtes weisen Sie in die jeweiligen Tätigkeiten ein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1d91c50a968a9c44b8a15cc844da3dd6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 1 - Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-120

    Fax: 05207 8905-451

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Wahlhelfer in einem Wahlraum kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.

    Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:

    • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
    • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
    • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren

    Sie sollten ihren ständigen Wohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

    Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de