Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Die Stadt Radevormwald benötigt für jede Wahl eine Vielzahl von freiwilligen Wahlhelfern und Wahlhelferinnen, die bereit sind, am Wahltag in einem Wahllokal mitzuhelfen.

    In jedem Stimmbezirk ist am Wahltag ein Wahlvorstand im Einsatz, bestehend aus einem Wahlvorsteher/einer Wahlvorsteherin, dem Stellvertreter/der Stellvertreterin, einem Schriftführer/einer Schriftführerin und weiteren Beisitzern/Beisitzerinnen.

    Die Wahlvorstände in den Wahllokalen im Gemeindegebiet sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sowie für die anschließende Ergebnisfeststellung und Ergebnismitteilung für ihren Stimmbezirk zuständig.

    Unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes müssen nicht ständig alle Mitglieder während der Wahlzeit im Wahlraum anwesend sein. In der Regel wird man sich in einer Art Schichtbetrieb (halbtags) ablösen. Lediglich vor Beginn des Wahlgeschäftes und zur Ergebnisermittlung muss der Wahlvorstand vollständig anwesend sein.

    Für die Tätigkeit als Wahlhelfender wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ca5e3f5d1ef6abd23a321b89a4c94642

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Vor jeder Wahl wird auf dieser Seite ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem eine Onlinebewerbung als Wahlhelfender ermöglicht wird. Bitte beachten Sie, dass dieses Onlineformular nur im Vorfeld einer Wahl aktiv ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de