Beihilfe Informationserteilung

    Beihilfe Informationserteilung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen.

    FAQ

    1. Wer wird begutachtet?

    Beamte / Personen mit Anspruch auf Leistung nach der Beihilfeverordnung. Der Auftrag wird immer von der zuständigen Beihilfestelle erteilt.

    2. Ist immer eine körperliche Untersuchung notwendig?

    Nein, Stellungnahmen zu Beihilfefähigkeit erfolgen häufig nach Aktenlage (Vorlage vorhandener Unterlagen) und erfordern somit keine persönliche Vorstellung.

    3. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahme begutachtet?

    • Kostenübernahme von wissenschaftlich noch nicht anerkannten Behandlungsmethoden
    • Kostenübernahme von Hilfsmitteln
    • Kostenübernahme von Medikamenten im Rahmen von Einzelfallentscheidungen
    • Notwendigkeit ambulanter/stationärer Reha-Maßnahmen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9d0cb58fe8cb697157dd5747a537d260

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.2.1: Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1650

    Fax: +49 5241 85-1717

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Auftragsschreiben der Beihilfestelle (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) eventuell mit beigefügter ärztlicher Verordnung
    2. Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Die Gebühren werden vom Auftraggeber (Beihilfestelle) übernommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de