Beihilfe Informationserteilung
Hinweise für Düren
Beschreibung
Hinweise für Düren
Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn an Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und beruhen auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. § 75 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NW).
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Aktuelle Informationen zum Beihilferecht auf der Seite der Bezirksregierung Detmold
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen