Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
An allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Verwaltung betreffen wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist nicht nur für die Mitarbeitenden der Verwaltung, sondern für alle Menschen des Kreises Ansprechpartnerin für diejenigen, die Rat und Informationsbedarf benötigen. Auch bei Benachteiligungen bin ich gerne für Sie da.
Heutzutage ist es sehr wichtig gemeinsam Synergien zu schaffen und ein starkes Netzwerk zu haben, um die Arbeit der Gleichstellung voranzubringen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt in vielen Arbeitskreisen mit u. a. im
- Arbeitskreis häusliche und sexuelle Gewalt
- Arbeitskreis Suchtvorbeugung
- Arbeitskreis Beirat Schule und Beruf
- Arbeitskreis der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Heinsberg
- Landesarbeitsgemeinschaft der Kreisgleichstellungsbeauftragten des Landes NRW
- Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in der Wirtschafts-Region Aachen (RAG)
- Genderausschuss
- Competentia - Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Aachen
- Auf Landesebene mit der LAG- Landesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) und
- Auf Bundesebene mit der BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG).
Ziele sind die Chancengleichheit in der Verwaltung voranzubringen und vor allem die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu stärken.
- Frauen sollen motiviert werden, sich verstärkt auf Führungs- und Leitungsfunktionen zu bewerben.
- Die geschlechtersensible Sprache ist ein Ziel, das zukünftig angestrebt werden sollte.
Veranstaltungen
Mit den kommunalen Gleichstellungbeauftragten im Kreisgebiet werden jährlich gemeinsame Veranstaltungen u.a. am 14. Februar, One-Billion-Rising - eine weltweite Kampagne für ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen -, 8. März, den Weltfrauentag und am 25. November, den Tag der Gewalt gegen Frauen durchgeführt bzw. angeboten.
Vierteljährlich werden in wechselnden Kommunen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ein Job-Café sowie jährlich ein abwechslungsreiches Programm für die Bevölkerung unseres Kreises angeboten.
Flyer liegen hier im Kreishaus sowie in den jeweiligen Kommunen aus und sind unter Downloads verfügbar.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- das Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2)
- das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG)
- sowie die Kreisordnung (§3 KrO NRW)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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