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    Hinweise für Herne

    Jagdbezirke

    Hier finden Sie eine Übersicht der gemeinschftlichen Jagdbezirke  in Herne.

    https://geodienste.herne.de/internet/synserver?project=JAGD&client=core

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    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bfb4259e74cfb18b5fb8ab89cbe015f2

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 55/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Meesmannstraße 9

    44625 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines und somit zur Jagdausübung ist das bestehen der Jägerprüfung. Diese Prüfung wird einmal jährlich vom Prüfungsausschuss der unteren Jagdbehörde der Stadt Herne durchgeführt. 

    Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlich-praktischen Teil. In dieser Prüfung hat der Bewerber unter anderem ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, der Wildschadensverhütung, Beurteilung der gesundheitlichen unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, Waffenrecht und -technik, Jagd- und Tierschutz sowie Landschaftspflegerecht nachzuweisen.

    Zulassungsvoraussetzung ist, dass der Bewerber das 15. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung besitzt. Desweiteren muss der gewöhnliche Aufenthaltsort Herne sein.

    Anträge zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:

     

    1. Ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 250 Euro.
    2. Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
    3. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853 / 2004.

     

    Falls Sie einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung besuchen, können Sie sich über diesen bei der unteren Jagdbehörde anmelden. Einen solchen führt die Kreisjägerschaft Emschergau e.V.  durch.

    https://www.ljv-nrw.de/inhalt/kjs-emschergau/wer-sind-wir-/uber-uns/5_6227.html

    Anmeldungen dazu bitte direkt an die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft Emschergau e.V., Herrn Dieter Bökelmann, Claudiusstraße 36 a, 44649 Herne, Telefon 0 23 25 / 7 27 48 oder per E-Mail dieter.boekelmann@arcor.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

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