Jägerprüfung
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Um die Jagd waidgerecht ausüben zu können, benötigt ein Jäger gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks. Wenn Sie künftig Jäger sein möchten, müssen Sie sich einer Prüfung unterziehen. Nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Landes- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden, der Beurteilung des Wildbrets, des Jagd- und des Tierschutzes und des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.
Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung des Jungjägers.
Weitere Informationen zur Jungjägerausbildung erhalten Sie bei der Kreisjägerschaft Warendorf e.V., Tel. 0 25 81 / 931720 oder beim Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen: Jäger werden.
Neben den Kreisjägerschaften bieten auch eine Vielzahl von Jagdschulen entsprechende Vorbereitungskurse an.
Die Jägerprüfung wird in Nordrein-Westfalen (NRW) landeseinheitlich einmal jährlich nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 31. März 2010 (DVO LJG-NRW) in der zurzeit geltenden Fassung durchgeführt. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil und die Schießprüfung und wird an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt. Der Prüfungstermin für den schriftlichen Teil der Prüfung ist am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April eines jeden Jahres um 15 Uhr. Die weiteren Prüfungstermine werden von der Unteren Jagdbehörde festgesetzt und drei Monate vor Beginn der Prüfungen im Amtsblatt des Kreises Warendorf und auf der Internetseite veröffentlicht.
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Warendorf haben und an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn beim Kreis Warendorf, - Untere Jagdbehörde -, Waldenburger Str. 2 in 48231 Warendorf anmelden.
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Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Auch müssen Sie zuverlässig und körperlich geeignet im Sinne des Waffen- und Bundesjagdgesetzes sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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