Jägerprüfung

    Jägerprüfung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Zur Erlangung des Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung erforderlich. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
    Die Prüfung wird vor dem Jägerprüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde des Kreises abgelegt.
    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 15 Jahre, Antragstellung zwei Monate vor Prüfungsbeginn, amtliches Führungszeugnis und Wohnort im Gebiet des Kreises Heinsberg.
    Die Jägerprüfung findet immer im April statt.
    Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

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    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Förmliche Antragstellung beim Ordnungsamt -Untere Jagdbehörde- des Kreises Heinsberg.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de