Jägerprüfung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Zur Erlangung des Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung erforderlich. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Die Prüfung wird vor dem Jägerprüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde des Kreises abgelegt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 15 Jahre, Antragstellung zwei Monate vor Prüfungsbeginn, amtliches Führungszeugnis und Wohnort im Gebiet des Kreises Heinsberg.
Die Jägerprüfung findet immer im April statt.
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Förmliche Antragstellung beim Ordnungsamt -Untere Jagdbehörde- des Kreises Heinsberg.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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